Direkte Spenden an das Bundesdenkmalamt sind steuerlich absetzbar
Spenden, die unseren laufenden Projekten zu Gute kommen, gehen als Zuwendung an das Bundesdenkmalamt und sind gemäß §4 Abs. 1 EstG als Betriebsausgabe bzw. gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 als private Sonderausgabe zur Gänze steuerlich abzugsfähig.
Spendenkonto Bundesdenkmalamt
BAWAG-PSK
Kontowortlaut: Bundesdenkmalamt 1010 Wien
IBAN: AT07 0100 0000 0503 1050
BIC: BUNDATWW (nur bei Auslandsüberweisungen)
Bitte geben Sie bei der Überweisung den Aktionscode A82 und Ihr Geburtsdatum an.
Zahlungsanweisungen sendet Ihnen gerne das Generalsekretariat der Denkmalfreunde zu.